Für eine korrekte Lohnbuchhaltung
braucht es heute kein teures
Lohnbuchhaltungs-Büro mehr.
Lexware Office Lohn & Gehalt generiert
auf Basis von Mitarbeiterdaten,
Gehältern und Arbeitszeiten
100 % rechtssichere Lohnabrechnungen.
Geeignet für alle
Beschäftigungsverhältnisse.
(Ausnahmen)
Lexware Office Lohn & Gehalt ist wie
ein Interview
aufgebaut.
Das Programm erfragt Schritt für Schritt
alle
wichtigen Angaben zu Ihrem
Mitarbeiter oder Ihrer Mitarbeiterin
– Sie tragen
nur die passenden Werte ein.
Auf diese Weise können Sie
Ihre Lohnabrechnungen auch
ohne jede Vorkenntnis erstellen!
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet,
Ihre Mitarbeiter bei den Sozial-
versicherungsträgern zu melden.
Lexware Office Lohn & Gehalt erstellt und
versendet automatisch und fristgerecht
Die Lohnabrechnung Lexware Office Lohn & Gehalt
unterstützt alle Gesellschaftsformen – vom e.V.
bis zur UG. So können Sie das Programm
auch dann weiter nutzen, wenn Sie z.B.
von einer GbR zu einer GmbH wechseln.
Lexware Office Lohn & Gehalt ist geeignet für:
Gewerbetreibende, Freiberufler, GbR/GdbR,
OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft,
PartG, GmbH, Limited, UG, e.V.
Darüber hinaus genügt Lexware Office Lohn & Gehalt
selbstverständlich den Anforderungen aller
Branchen – von der Anwaltskanzlei bis zur
Werbeagentur.
… erhalten monatlich ihre Lohnabrechnung mit Lexware Office
Meldungen wurden 2023 an
Krankenkassen, Finanzämter
+ Berufsgenossenschaften
verschickt
Euro Gehaltserstattungen
(Umlagen) wurden 2023
automatisch beantragt
Lohndokumente haben
MitarbeiterInnen über die
digitale Lohn-Akte abgerufen
Automatisch rechtssicher:
Als Online-Lösung immer
auf dem aktuellsten
rechtlichen Stand.
Automatischer Datenschutz:
Als deutscher Marktführer
erfüllen wir alle gesetzlichen
Vorgaben der DSGVO.
Von Sozialverischerungen
geprüfte Software
Gemäß DEÜV protokolliert
(Datenerfassungs- und
Übermittlungsverordnung)
Jederzeit kündbar
75 %
Preis pro Monat zzgl. MwSt.
bei Sofort-Kauf
Test endet
automatisch
keine Zahlungsdaten
hinterlegen
anonym und unverbindlich
(E-Mail genügt)